Es war kein Aprilscherz, durch Martin Möller (Präsident des Witthüs e. V.) wurde uns bis auf weiteres ein Startverbot erteilt. Die Rampe gehört zwar dem DCW und steht auf dem vom Land NRW angepachteten Grundstück, wir haben jedoch keinen rechtlich abgesicherten Zugang zur Rampe. Der Bereich vor der Rampe gehört dem o.g. Verein. Wir versuchen alles um eine schnelle Aufhebung des Startverbots zu erreichen.