Gastinfo / FBO

Flugbetriebsordnung (FBO) für den Sonderlandeplatz Wittekindsburg

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Flugbetriebsordnung (FBO) für den Sonderlandeplatz Wittekindsburg

Als Grundlage für den Flugbetrieb gelten die Vorschriften für Flugbetrieb des BMVI für Luftsportgeräte sowie die Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) als Beauftragter des BMVI. Diese Flugbetriebsordnung (FBO) ist eine Ergänzung speziell für den Startbereich vor der Wittekindsburg und den Sonderlandeplatz Wittekindsburg. Das Gelände ist vom Regierungspräsidenten (Rp) Münster nach §6 LuftVG zugelassen. Die hiermit verbundenen Auflagen müssen beachtet werden.

1. Allgemeines

Geländehalter: DELTA-CLUB WIEHENGEBIRGE e. V.
Vorsitzender: Bernd Otterpohl, Asternweg 3, 32051 Herford
Mail: vorstand@dcwiehengebirge.de
Web: www.dcwiehengebirge.de

Angaben zum Gelände:
Startrichtung : Süd / Südwest (200°) / Startbarer Sektor: 170° bis 240°
Im Rahmen des Gleitschirm Erprobungsprogrammes wird aktuell für Gleitschirme ein ggf. angepasster „Startbarer Sektor“ ermittelt
Landeplatz : 44 m über NN
Startplatz : 244 m über NN
Höhendifferenz : 200 m
Schwierigkeit : HG schwer / GS schwer
Lufträume: Auf die Nähe zur CTR Bückeburg und zum Luftraum TMZ Hannover wird ausdrücklich hingewiesen.

Gastpiloten, die erstmals in unserem Gelände starten und fliegen möchten, müssen diese FBO vor dem Start unbedingt durchlesen und eine Einweisung in die Regeln zum Flugbetrieb und zum Gelände erhalten. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift im Startbuch die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser FBO.

Als Voraussetzung für den Start an der Wittekindsburg sind erforderlich

Hängegleiter:
• Gültiger beschränkter Luftfahrerschein (A-Schein)für Luftsportgeräteführer oder
• Gültiger unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein) für Luftsportgeräteführer oder
• in Deutschland vom DHV anerkannter ausländischer Befähigungsnachweis
• Flugschüler können in Anwesenheit eines vom DHV zugelassenen Fluglehrers mit einem geländebezogenen Flugauftrag am Startplatz an der Wittekindsburg starten, wenn die Flugsituation dieses zulässt.

Gleitschirm:
• Von GleitschirmGastpiloten wird der unbeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein) sowie ein gutes Können im Schirmhändling und beim Rückwärts-Aufziehen erwartet

Die Kosten für eine Gastpiloten-Tageskarte betragen 10,00 €

Weitere Informationen für Gäste sind hier zu finden: Gästeflugregelung

2. Landeplatz

Der Landeplatz befindet sich zwischen der Weser und der Bundesstraße 61 am Fuße des Wiehengebirges. Beim Landeanflug sind alle Flugmanöver zu vermeiden, die den Betrieb auf der B 61 ablenken könnten. Die Landeeinteilung hat nördlich der Weser zu erfolgen.

Die in den Schaukästen neben der Rampe und am Landeplatz ausgehängten Vorgaben zu den Landevolten sind strikt einzuhalten. Das Abachtern der Höhe ist untersagt.

Das gleichzeitige Einlanden ist möglichst vorausschauend zu vermeiden. Nach der Landung ist das Flugfeld umgehend zu räumen. Gleitschirme sind sofort einzuholen. Der Abbauplatz für die Drachen ist der Betonplatz zwischen der Landewiese und dem Clubhaus.

3. Weg zum Startplatz

Für die Flugplanung ist das Verabredungssystem (Bergstart) auf der Webseite des DCW zu nutzen. Nicht angemeldete Piloten können in der Planung des Startleiters nicht berücksichtigt werden. Bei ausbleibenden Anmeldungen wird der Startleiter nicht erscheinen bzw. den Flugbetrieb nach dem Start des letzten anwesenden Piloten beenden.

Parken mit dem Auto an der Wittekindsburg ist bei Gastronomiebetrieb nur kurz zum Aus- und Abladen von Fluggeräten möglich!

Am Clubhaus und Landeplatz ist eine großzügige Betonfläche zum Parken vorhanden.
Alle Piloten sind angehalten, sich über die Kommentarfunktion hier mit Uhrzeit anzumelden, damit Fahrgemeinschaften zur Wittekindsburg gebildet werden können.

Hike & Fly Piloten (Gleitschirm) können ohne Aufwand den Wanderweg (z. B. in der App Komoot über folgenden Link zu finden: https://www.komoot.de/tour/243502731) vom Landeplatz zur Wittekindsburg nutzen. Der Aufstieg dauert ca. 30 Minuten.

4. Startplatz

Jeder geplante Start ist unter Aufsicht eines Vereinsmitglieds in das Flugbuch einzutragen und vom Piloten gegenzuzeichnen. Hierdurch wird die Kenntnisnahme dieser Flugbetriebsordnung durch den Piloten anerkannt.

Es darf grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Startleiters gestartet werden. Der Startleiter (oder mehrere Startleiter nacheinander) aus dem Kreis der anwesenden Piloten bestimmt.

Auch geeignete Gäste, die DHV Mitglieder sind und entsprechend erfahren im Gelände sind, können die Funktion des Startleiters übernehmen.
Der Startleiter kann als letzter anwesender Pilot selbst starten und für sich selbst als Startleiter fungieren.

Der Name des Startleiters ist im Startbuch einzutragen. Den Anweisungen des Startleiters ist Folge zu leisten. Der Startleiter hat vor Flugbeginn die Flugleitung des Flugplatzes Vennebeck (Tel. 05731-6767) über den geplanten Flugbetrieb zu informieren. Zudem ist der Startleiter für die Öffnung der Drachen-Startrampe sowie des Zaunes für Gleitschirmstarts, sowie für die Schließung nach dem letzten Start zuständig.

Findet nur Gleitschirmbetrieb statt, ist darauf zu achten, dass auch der Sicherungsbügel auf der Drachen-Rampe vollständig geöffnet und umgeklappt wird. Dies soll vermeiden, dass sich Leinen im Bügel verhängen.

Der Aufbau der Drachen und Gleitschirme erfolgt auf der Wiese westlich der Terrasse. Drachenstarts finden auf der Drachen-Rampe statt, Gleitschirmstarts erfolgen zwischen Terrasse und (geöffnetem) Zaun.

Das Gleitschirmfliegen befindet sich seit September 2020 im Erprobungsprogramm II, Änderungen dieser FBO in Bezug auf Gleitschirmstarts sind jederzeit ohne Vorankündigung möglich und werden per Email-Mitteilung an Mitglieder und auf dieser Webseite unter „Aktuelles/News“ bekannt gegeben.

5. Fluginformationen

Jeder Pilot fliegt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Eine Haftung des Geländehalters besteht nicht.

Die Flugausrüstung muss sich in einem sicheren Zustand befinden und das in Deutschland vorgeschriebene, gültige Gütesiegel besitzen. Beim Fliegen sind das Mitführen einer Rettungsschnur und des Versicherungsnachweises erforderlich. Ein Start darf nur erfolgen, wenn Windrichtung- und Stärke einen gefahrlosen Flug zulassen. Dabei sind die Geländeverhältnisse, das Fluggerät und das Leistungsvermögen des Piloten zu berücksichtigen. Bei stark turbulenten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden.

Vom Hängegleiter-Start dringend abzuraten ist: für Standardgeräte bei einer Durchschnittswindgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h (17 Kts), für Hochleistungsgeräte bei Windgeschwindigkeiten ab 40 km/h (23 Kts).
Bei fehlender Selbsteinschätzung des Piloten kann der Startleiter den Start untersagen.

Die allgemeinen Regeln der Vorschriften der Luftverkehrsordnung müssen beachtet werden, insbesondere die Ausweichregeln. Der Bereich vor der Rampe und der hufeisenförmige Bereich westlich der Rampe sind für neu startende Fluggeräte freizuhalten.

Die Zahl der gleichzeitig am Hang fliegenden Fluggeräte soll 30 nicht überschreiten. Bei der Startberechtigung haben die Vereinsmitglieder Vorrang. Bei schwachen Bedingungen kann der Startleiter die Anzahl nach unten begrenzen. In niedriger Höhe (< 120 m Startüberhöhung) sollten HG bei schwachen Bedingungen östlich der Rampe und GS westlich der Rampe fliegen.

6. Rettungsinformationen

Im Schrank an der Startrampe befinden sich das Rettungsmaterial für Baumlandungen und der Erste-Hilfe-Kasten. Wie weit der Flugbetrieb während der Rettungsaktion weitergeht, entscheidet der Startleiter.

Rufnummern für Notfälle: 112

Auch bei einer harmlosen Baumlandung muss die Rettungsstelle für eine Entwarnung über die Telefonnummer 112 unbedingt informiert werden, um einer unnötigen Alarmierung der Rettungskräfte durch Dritte vorzubeugen.

7. UL-Schleppbetrieb auf der Landewiese

Es darf nur ein motorgetriebener Hängegleiter (UL) als Schleppdrachen zum Einsatz kommen. Der Betrieb motorgetriebener Hängegleiter ist nur in Verbindung mit dem Schleppbetrieb gestattet, dazu gehören auch Flüge mit weiteren Trikes von Vereinsmitgliedern für Lizenzerhaltungs-, Wettererkundungs- und Testflüge.

Der Pilot des motorgetriebenen Hängegleiters (UL) hat während des Flugbetriebes hörbereit gegenüber der Luftaufsicht des Verkehrslandeplatzes Porta-Westfalica Vennebeck (EDVY / Porta Info) zu sein.

Die Funkfrequenz lautet 130.640 MHz

Für UL-Schlepp ist auf die Leewirkung des Hangs bei nördlichen Winden zu achten. Über 10km/h NNO-Komponente des Winds wird es erfahrungsgemäß schnell zu turbulent. Der UL-Schleppbetrieb muss von einem Startleiter geleitet werden. Der Startleiter wird aus dem Kreis der teilnehmenden Piloten bestimmt.

Bei gleichzeitig möglichen Rampen- und UL-Starts hat der Rampenstart immer Vorrang. Bei Landungen von Drachen darf das UL zur Vermeidung von Verwirbelungen den Landeplatz nicht überfliegen und am Boden stehende ULs haben den Motor auszuschalten. Parkende ULs sind auf der Betonfläche abzustellen. Der Auf- und Abbau von ULs hat auf der Betonfläche zu erfolgen.

8. Diverses

Auskünfte über dieses Gelände erteilen Vereinsmitglieder des DCW.

Wir bitten alle Piloten, im Interesse der Erhaltung des Fluggeländes diese FBO und die übergeordneten Vorschriften unbedingt zu befolgen. Bei Missachtung kann der DCW eine Verwarnung, oder in schweren Fällen und bei Wiederholungen ein Startverbot aussprechen.

Porta Westfalica, den 30. September 2020
Der Vorstand des Delta Club Wiehengebirge e.V.