Gastinfo / FBO

Flugbetriebsordnung (FBO) für den Sonderlandeplatz Wittekindsburg

(HG = Hängegleiter , PG = Paragleiter)
Als Grundlage für den Flugbetrieb gelten die Vorschriften für Flugbetrieb des BMVI für Luftsportgeräte sowie die Flugbetriebsordnung (FBO) für Hängegleiter und Gleitsegel des Deutschen Hängegleiterverbandes (DHV) als Beauftragter des BMVI. Diese Flugbetriebsordnung (FBO) ist eine Ergänzung speziell für den Startbereich vor der Wittekindsburg und den Sonderlandeplatz Wittekindsburg. Das Gelände ist vom Regierungspräsidenten (Rp) Münster nach §6 LuftVG zugelassen. Die hiermit verbundenen Auflagen müssen beachtet werden.

1. Allgemeines

Geländehalter: DELTA-CLUB WIEHENGEBIRGE e. V.
Vorsitzender: s. Vorstand
Mail: vorstand@dcwiehengebirge.de
Web: www.dcwiehengebirge.de
Angaben zum Gelände:
Startrichtung : Süd / Südwest (200°) / Startbarer Sektor: 170° bis 240°
Landeplatz : 45 m über NN
Startplatz : 235 m über NN
Höhendifferenz : 190 m
Schwierigkeit : HG schwer / GS schwer
Lufträume: Auf die Nähe zur CTR Bückeburg und zum Luftraum TMZ Hannover wird ausdrücklich hingewiesen.
Gastpiloten, die erstmals in unserem Gelände starten und fliegen möchten, müssen diese FBO vor dem Start unbedingt durchlesen und eine Einweisung in die Regeln zum Flugbetrieb und zum Gelände erhalten. Sie bestätigen mit Ihrer Unterschrift im Startbuch die Kenntnisnahme und Anerkennung dieser FBO.
Als Voraussetzung für den Start an der Wittekindsburg sind erforderlich:
Hängegleiter („Drachenflieger“):
• Gültiger beschränkter Luftfahrerschein (A-Schein)für Luftsportgeräteführer oder
• Gültiger unbeschränkter Luftfahrerschein (B-Schein) für Luftsportgeräteführer oder
• in Deutschland vom DHV anerkannter ausländischer Befähigungsnachweis
• Flugschüler können in Anwesenheit eines vom DHV zugelassenen Fluglehrers mit einem geländebezogenen Flugauftrag am Startplatz an der Wittekindsburg starten, wenn die Flugbetriebs-Situation dieses zulässt.
Gleitschirm:
• Von Gleitschirm- Gastpiloten wird der unbeschränkte Luftfahrerschein (B-Schein) sowie ein gutes Können im Schirmhändling, besonders beim Rückwärts-Aufziehen erwartet.

Die Kosten für eine Gastpiloten-Tageskarte betragen 10,00 €
Weitere Informationen für Gäste sind hier zu finden: Gästeflugregelung

2. Landeplatz

Der Landeplatz befindet sich zwischen der Weser und der Bundesstraße 61 am Fuße des Wiehengebirges. Beim Landeanflug sind alle Flugmanöver zu vermeiden, die den Betrieb auf der B 61 ablenken könnten. Die Landeeinteilung hat nördlich der Weser zu erfolgen.
Die in den Schaukästen neben der Rampe und am Landeplatz ausgehängten Vorgaben zu den Landevolten sind strikt einzuhalten. Das Abachtern der Höhe ist untersagt, da hiervon eine erhebliche Gefährdung landender Hängegleiter und Trikes ausgeht.
Das gleichzeitige Einlanden ist nach Möglichkeit vorausschauend zu vermeiden. Nach der Landung ist das Flugfeld umgehend zu räumen. Gleitschirme sind sofort einzuholen. Der Abbauplatz für die Fluggeräte ist der Betonplatz zwischen der Landewiese und dem Clubhaus wie auch ein 5m breiter angrenzender Streifen auf den LP.

3. Weg zum Startplatz

Für die Flugplanung ist das Verabredungssystem (Bergstart) auf der Webseite des DCW zu nutzen, um hier mit Uhrzeit anzumelden und gemeinsame Auffahrten zu organisieren.
Das ermöglicht oft auch das sofortige Herunterfahren des Fahrzeugs, um mit der nächsten Auffahrt wieder mit hochgenommen zu werden.
Ausserdem geht es um die wichtige Info an Mitglieder und Gastpiloten, wann geflogen wird (gegenseitige Starthilfe, Einweisung / Herauslassen von Gastpiloten).
Parken mit dem Auto an der Wittekindsburg ist bei Gastronomiebetrieb nur kurz zum Aus- und Abladen von Fluggeräten möglich! Am Clubhaus und Landeplatz ist eine großzügige Betonfläche zum Parken vorhanden.
Hike & Fly Piloten (Gleitschirm) können ohne Aufwand den Wanderweg (z. B. in der App Komoot über folgenden Link zu finden: https://www.komoot.de/tour/243502731) vom Landeplatz zur Wittekindsburg nutzen. Der Aufstieg dauert ca. 30 Minuten.

4. Startplatz

Jeder geplante Start ist unter Aufsicht eines Vereinsmitglieds in das Flugbuch einzutragen und vom Piloten gegen zu zeichnen. Hierdurch wird die Kenntnisnahme dieser Flugbetriebsordnung durch den Piloten anerkannt.
Es darf grundsätzlich nur in Anwesenheit eines Startleiters gestartet werden. Der Startleiter (oder mehrere Startleiter nacheinander) wird aus dem Kreis der anwesenden Piloten bestimmt.
Auch geeignete Gäste, die DHV Mitglieder sowie entsprechend erfahren im Gelände sind, können die Funktion des Startleiters übernehmen.
Der Startleiter kann als letzter anwesender Pilot selbst starten und für sich selbst als Startleiter fungieren.
Der Name des Startleiters ist im Startbuch einzutragen. Den Anweisungen des Startleiters ist Folge zu leisten. Der Startleiter hat vor Flugbeginn die Flugleitung des Flugplatzes Vennebeck (Tel. 05731-6767) über den geplanten Flugbetrieb zu informieren. Zudem ist der Startleiter für die Öffnung der Drachen-Startrampe sowie des Zaunes für Gleitschirmstarts, sowie für die Schließung nach dem letzten Start zuständig.
Findet nur Gleitschirmbetrieb statt, ist darauf zu achten, dass auch der Sicherungsbügel auf der Drachen-Rampe vollständig geöffnet und umgeklappt wird. Dies soll vermeiden, dass sich Leinen im Bügel verhängen.
Der Aufbau der Drachen und Gleitschirme erfolgt auf der Wiese westlich der Terrasse. Drachenstarts finden auf der Drachen-Rampe statt, Gleitschirmstarts erfolgen zwischen Terrasse und (geöffnetem) Zaun.
Änderungen dieser FBO werden per Email-Mitteilung an Mitglieder und auf dieser Webseite unter „Aktuelles/News“ bekannt gegeben. Ausdrucke und heruntergeladene Dokumente können veraltet sein, es gilt die aktuelle Fassung auf der Homepage des DCW.

5. Fluginformationen

Jeder Pilot fliegt auf eigene Gefahr und in eigener Verantwortung. Eine Haftung des Geländehalters besteht nicht.
Die Flugausrüstung muss sich in einem sicheren Zustand befinden und das in Deutschland vorgeschriebene, gültige Gütesiegel besitzen. Beim Fliegen sind das Mitführen einer Rettungsschnur und des Versicherungsnachweises erforderlich. Ein Start darf nur erfolgen, wenn Windrichtung- und Stärke einen gefahrlosen Flug zulassen. Dabei sind die Geländeverhältnisse, das Fluggerät und das Leistungsvermögen des Piloten zu berücksichtigen. Bei stark turbulenten Windverhältnissen darf nicht gestartet werden.
Vom Hängegleiter-Start dringend abzuraten ist: für Standardgeräte bei einer Durchschnittswindgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h (17 Kts), für Hochleistungsgeräte bei Windgeschwindigkeiten ab 40 km/h (23 Kts) über dem Bergkamm.
PG: Unbedingt den sehr knappen Abstand zum Windsack beachten.
Windstärke: Sicherheitsreserven gegen Rückwärtsflug einhalten (Beschleuniger erst nach Einstieg in den Gurt verfügbar, Düseneffekt am Hangkamm, starker Düseneffekt am Porta-Einschnitt).

Bei fehlender Selbsteinschätzung des Piloten kann der Startleiter den Start untersagen.
Die allgemeinen Regeln der Vorschriften der Luftverkehrsordnung müssen beachtet werden, insbesondere die Ausweichregeln.
Um den HG-Piloten einen erfolgreichen und sicheren Hangflug zu ermöglichen, ist eine „HG-Schutzzone“ von allen im Gelände gestarteten PG zu beachten, s. Bild.
Darin haben die GS-Flieger soweit möglich so zu fliegen, dass die HGs beim Fliegen im für sie optimalen Aufwindband nicht behindert werden.
D.h.: die PGs fliegen vorausschauend in der Weise, dass die HGs nicht durch die gesetzlichen Ausweichregeln vom PG gezwungen werden, diesen Bereich zu verlassen. Z.B. verlagern sie ihren Kurs entsprechend luvseitig auf den erforderlichen Sicherheitsabstand vom HG.
Die HG fliegen dabei entsprechend vorhersehbar.

Die Zahl der gleichzeitig am Hang fliegenden Fluggeräte soll bei gutem Aufwind 30 nicht überschreiten. Bei der Startberechtigung haben die Vereinsmitglieder Vorrang. Bei schwachen Bedingungen soll der Startleiter die Anzahl entsprechend nach unten begrenzen.

6. Rettungsinformationen

Im Schrank an der Startrampe befinden sich das Rettungsmaterial für Baumlandungen und der Erste-Hilfe-Kasten. Wie weit der Flugbetrieb während der Rettungsaktion weitergeht, entscheidet der Startleiter.
Rufnummern für Notfälle: 112
Im Falle einer Baumlandung in nicht durch Feuerwehrfahrzeuge erreichbaren Bereichen soll, soweit nötig, die Hilfe der Höhenrettung Espelkamp angefordert werden.
Auch bei einer harmlosen Baumlandung muss die Rettungsstelle für eine Entwarnung über die Telefonnummer 112 unbedingt informiert werden, um einer unnötigen Alarmierung der Rettungskräfte durch Dritte vorzubeugen.

7. UL-Schlepp/ Flugbetrieb auf der Landewiese

UL Flugbetrieb nur durch vom Vorstand benannte Vereinsmitglieder im Rahmen der Auflagen der §6 LuftVG- Zulassung des RP Münster.
Dem Piloten des motorgetriebenen Hängegleiters (UL) wird empfohlen, während des Flugbetriebes hörbereit zu sein gegenüber der Luftaufsicht des Verkehrslandeplatzes Porta-Westfalica Vennebeck (EDVY / Porta Info). Die Funkfrequenz lautet 130.640 MHz.
Für UL-Schlepp ist auf die Leewirkung des Hangs bei nördlichen Winden zu achten. Über 10km/h NNO-Komponente des Winds wird es erfahrungsgemäß schnell zu turbulent. Der UL-Schleppbetrieb muss von einem Startleiter geleitet werden. Der Startleiter wird aus dem Kreis der teilnehmenden Piloten bestimmt.
Bei gleichzeitig möglichen Rampen- und UL-Starts hat der Rampenstart immer Vorrang. Bei Landungen von HG/ PG darf das UL zur Vermeidung von Verwirbelungen den Landeplatz nicht überfliegen und am Boden stehende ULs haben den Motor auszuschalten. Parkende ULs sind auf der Betonfläche abzustellen. Der Auf- und Abbau von ULs hat auf der Betonfläche zu erfolgen.

8. Diverses

Auskünfte über dieses Gelände erteilen Vereinsmitglieder des DCW.
Wir bitten alle Piloten, im Interesse der Erhaltung des Fluggeländes diese FBO und die übergeordneten Vorschriften unbedingt zu befolgen. Bei Missachtung kann der DCW eine Verwarnung, oder in schweren Fällen und bei Wiederholungen ein Startverbot aussprechen.
Bei Protesten zur Nichteinhaltung der HG-Schutzregelungen entscheidet hierbei ein Komitee von 2 HG-Piloten und einem PG, besser PG/HG- Piloten.
Der Vorstand stellt das Komitee aus seinem Kreise, wobei sein Drachenfliegeranteil die Zusammensetzung bestimmt.
Ist dies nicht möglich, wird auf der Vollversammlung der fehlende Anteil mit einfacher Mehrheit der Drachenflieger gewählt.
Dem Protestierenden steht es frei, sein Anliegen nach Antrag zur Vollversammlung entscheiden zu lassen, wo nach Diskussion im Plenum der anwesende Drachenfliegeranteil entscheidet. Definition HG-Piloten: s. Satzung des DCW.

4.5.2024 Der Vorstand des DCW