Nach langem hin und her wurde der Gestattungsvertrag für die Nutzung der Startrampe um ein Jahr verlängert. Der Nachweis von Parkplätzen und der Nachweis eines Wegerechts konnte dabei umgangen werden. Die Gleitschirmnutzung wurde vorerst ausgeklammert.
Betrieb der Startrampe ist bis Ende 2018 gesichert
von Peer | Dez 13, 2017 | News | 0 Kommentare