Es war kein Aprilscherz, durch Martin Möller (Präsident des Witthüs e. V.) wurde uns bis auf weiteres ein Startverbot erteilt. Die Rampe gehört zwar dem DCW und steht auf dem vom Land NRW angepachteten Grundstück, wir haben jedoch keinen rechtlich abgesicherten Zugang zur Rampe. Der Bereich vor der Rampe gehört dem o.g. Verein. Wir versuchen alles um eine schnelle Aufhebung des Startverbots zu erreichen.
Startverbot an der Wittekindsburg
von Peer | Apr 5, 2016 | News | 1 Kommentar
Hallo zusammen,
was kann man als Unbeteiligter machen, um Euch zu helfen damit dieses ganz schnell wieder normal funktioniert?
Die machen ja wohl hier ein paar Aprilscherze zu viel!!!
Gruss,
Michael