Die interessierten Piloten haben sicherlich schon wahrgenommen, dass der DHV das Flugverbot zum 20.04.2020 aufgehoben hat.
Für uns sind damit nur noch die Vorgaben der Bezirksregierung Münster für den Sonderlandeplatz Wittekindsburg und die Corona-Verordnung des Landes NRW bzw. lokale Auflagen der zuständigen Kommune (Stadt Porta-Westfalica) maßgeblich.
Auf unsere Anfrage erklärte die Stadt Porta-Westfalica, dass der Wiederaufnahme des Flugbetriebs und der Öffnung des Fluggeländes nicht zugestimmt wird.
Für uns bedeutet dies, dass der Flugbetrieb auf unserem Gelände bis auf weiteres nicht möglich ist.

Udo Wilhelm machte uns darauf aufmerksam, dass in der VV vom 15.11.2019 unter TOP k5 der Antrag zum Gleitsegel-Erprobungsprogramm bei einer Enthaltung angenommen wurde. Im Antrag heißt es in Abs. 6 „Die Piloten verpflichten sich, die vom DCW festzulegenden Regeln in jeder Hinsicht einzuhalten. (Fehlverhalten führt zum Startverbot).

Wir hoffen, dass wir in den nächsten Tagen mit besseren Nachrichten aufwarten können.
Bleibt gesund und bleibt am Boden.
Ulrich Hoffmann